Einspeisevergütung nach 20 Jahren: Optionen für Ü20-Anlagen

Läuft die EEG-Vergütung aus, sinkt der Wert der eingespeisten Kilowattstunde auf wenige Cent. Was die Anschlussvergütung bringt, was der Umbau auf Eigenverbrauch kostet und was zu tun ist.

Solar-Wissen Veröffentlicht am 7 Min. Lesezeit

Zum 31. Dezember 2026 fällt wieder ein Jahrgang aus der Förderung: Anlagen, die 2006 ans Netz gingen, bekommen seither 51,80 Cent für jede eingespeiste Kilowattstunde. Ab dem 1. Januar sind es rund vier. Das klingt nach einem Grund zur Sorge und ist in Wahrheit der Moment, in dem eine abbezahlte Anlage anfängt, richtig Geld zu sparen. Der Schlüssel liegt darin, den Strom künftig selbst zu verbrauchen.

Wann die Förderung endet, und warum nie mitten im Jahr

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz sichert den Vergütungsanspruch für 20 Jahre zuzüglich des Inbetriebnahmejahres zu. Diese Formulierung ist der Grund, warum jede Förderung zum Jahreswechsel endet und nie am Jahrestag der Inbetriebnahme. Eine Anlage, die im März 2006 ans Netz ging, wird genauso bis zum 31. Dezember 2026 vergütet wie eine vom November desselben Jahres. Der frühe Jahrgang hat also faktisch ein paar Monate mehr Förderung bekommen.

Damit ergibt sich eine einfache Tabelle für die kommenden Jahre:

InbetriebnahmejahrVergütung endet amDamaliger Satz (Dach, bis 30 kWp)
200531.12.202554,53 ct/kWh
200631.12.202651,80 ct/kWh
200731.12.202749,21 ct/kWh
200831.12.202846,75 ct/kWh
201031.12.2030je nach Halbjahr 39,14 bis 33,03 ct/kWh

Dein konkretes Datum steht in der Anmeldebestätigung des Netzbetreibers und im Eintrag im Marktstammdatenregister. Der Netzbetreiber schreibt in der Regel im Laufe des letzten Förderjahres an und weist auf das Ende hin.

Was die Anschlussvergütung tatsächlich bringt

Nach dem Förderende steht die Anlage nicht ohne Abnehmer da. Das EEG sieht für ausgeförderte Anlagen bis 100 Kilowatt eine Anschlussvergütung vor, die ohne Antrag greift. Ihre Höhe folgt einer Formel aus zwei Bestandteilen:

Jahresmarktwert Solar − Vermarktungskostenpauschale = deine Vergütung

Der Jahresmarktwert Solar ist der durchschnittliche Börsenpreis, den Solarstrom im Lauf eines Kalenderjahres erzielt hat. Er wird jeweils Mitte Januar für das Vorjahr veröffentlicht. Die Vermarktungskostenpauschale nach § 53 Absatz 4 EEG zieht den Aufwand ab, den der Netzbetreiber für die Vermarktung hat. Sie wird jährlich neu festgelegt und halbiert sich, wenn an der Anlage ein intelligentes Messsystem sitzt.

JahrJahresmarktwert SolarPauschaleVergütung ohne iMSysmit iMSys
20254,51 ct/kWh0,72 ct/kWhrund 3,79 ct/kWhrund 4,15 ct/kWh
2026steht im Januar 2027 fest0,23 ct/kWhMarktwert minus 0,23 ctMarktwert minus 0,12 ct

Zwei Eigenheiten dieser Regelung solltest du kennen. Erstens steht die endgültige Höhe erst im Januar des Folgejahres fest, weil der Jahresmarktwert das ganze Jahr abbildet. Unterjährig rechnet der Netzbetreiber mit Abschlägen und gleicht später aus. Zweitens ist die Vergütung bei 10 Cent je Kilowattstunde gedeckelt, was in Jahren mit hohen Börsenpreisen greift.

Die Regelung galt zunächst bis Ende 2027 und wurde mit dem Solarpaket I im Mai 2024 bis zum 31. Dezember 2032 verlängert. Für eine Anlage, die jetzt aus der Förderung fällt, sind das sechs planbare Jahre.

Der Wertsprung, um den es eigentlich geht

Die interessanteste Zahl dieser Rechnung steht abseits der Vergütung: der Abstand zwischen dem, was eine eingespeiste Kilowattstunde bringt, und dem, was eine selbst verbrauchte spart.

Oben ein Zeitstrahl vom Inbetriebnahmejahr 2006 über 20 Jahre feste EEG-Vergütung mit 51,80 Cent je Kilowattstunde bis zum Ende am 31. Dezember 2026, danach die Anschlussvergütung mit rund 4 Cent, die nach heutigem Stand bis Ende 2032 läuft. Darunter drei Balken, die zeigen, was eine Kilowattstunde jeweils wert ist: alte EEG-Vergütung 51,80 Cent, Anschlussvergütung rund 3,79 Cent, selbst verbrauchter Strom rund 30 Cent gesparter Haushaltsstrompreis. Der Balken für den Eigenverbrauch ist rund achtmal so lang wie der für die Einspeisung.

Eine Anlage aus dem Jahr 2006 wurde für die Volleinspeisung gebaut. Damals war das die einzig sinnvolle Betriebsart, denn 51,80 Cent Vergütung standen einem Strompreis von rund 19 Cent gegenüber. Jeder selbst verbrauchte Kilowattstunde hätte damals Geld gekostet. Heute sind die Vorzeichen umgedreht: Der Haushaltsstrompreis liegt je nach Tarif bei etwa 30 Cent, die Einspeisung bringt knapp 4 Cent.

Damit rechnet sich eine typische Anlage neu. Angenommen, eine 5-kWp-Anlage liefert nach 20 Jahren noch 4.500 Kilowattstunden im Jahr:

  • Volleinspeisung wie bisher: 4.500 kWh × 3,79 Cent = rund 171 Euro im Jahr. Ohne jeden Aufwand, ohne Umbau, ohne Risiko.
  • Umbau auf Eigenverbrauch, 30 Prozent Eigenverbrauchsquote: 1.350 kWh bleiben im Haus und sparen 1.350 × 30 Cent = 405 Euro. Die übrigen 3.150 kWh bringen 3.150 × 3,79 Cent = 119 Euro. In Summe rund 524 Euro im Jahr.
  • Mit Speicher und 60 Prozent Eigenverbrauch: 2.700 kWh × 30 Cent = 810 Euro plus 1.800 kWh × 3,79 Cent = 68 Euro, zusammen rund 878 Euro.

Der Unterschied zwischen erster und zweiter Zeile beträgt rund 350 Euro im Jahr, und er kostet einmalig wenige hundert Euro Umbaukosten. Das ist der Kern der Ü20-Entscheidung.

Die vier Wege im Vergleich

1. Weiterlaufen lassen

Der Weg ohne Aufwand. Der Netzbetreiber stellt zum Jahreswechsel selbst auf die Anschlussvergütung um, die Anlage speist weiter ein, die Abrechnung kommt wie gewohnt. Für Anlagen an vermieteten Objekten, bei Betreibern ohne Interesse an Umbauten oder bei sehr kleinem Eigenverbrauch im Haus ist das eine legitime Wahl.

2. Auf Eigenverbrauch umbauen

Der Weg mit dem größten Hebel. Nötig sind zwei Dinge: eine Verbindung der Erzeugungsleitung mit dem Hausnetz statt der direkten Einspeisung und eine angepasste Messkonzeption mit Zweirichtungszähler. Die elektrischen Arbeiten gehören in die Hände einer Elektrofachkraft, der Zählertausch läuft über den Messstellenbetreiber. Die Verbraucherzentrale beziffert den Aufwand für den Umbau ab etwa 200 Euro, je nach Ausgangslage und Verteilerschrank kann er deutlich höher liegen.

Wie viel der Eigenverbrauch am Ende bringt, hängt am Lastprofil des Haushalts. Ohne weitere Maßnahmen liegt die Eigenverbrauchsquote bei einem Zweipersonenhaushalt typischerweise bei 25 bis 35 Prozent. Verschiebbare Verbraucher heben sie: Waschmaschine und Spülmaschine mittags, ein Heizstab im Warmwasserspeicher oder eine Wärmepumpe mit Zeitsteuerung. Wie sich Überschussstrom sinnvoll unterbringen lässt, steht unter Photovoltaik-Überschuss mit Heizstab nutzen.

3. Speicher nachrüsten

Der Speicher hebt die Eigenverbrauchsquote auf 50 bis 70 Prozent, kostet aber Geld. Bei einer ausgeförderten Anlage stellt sich die Rechnung anders als bei einer neuen, weil die Anlage selbst abbezahlt ist und der Vergleichsmaßstab die 4 Cent Einspeisevergütung sind. Ob sich das trägt, hängt an Preis und Kapazität des Speichers sowie an der verbleibenden Restlebensdauer der Anlage. Die Grundlagen dazu stehen unter Solarspeicher nachrüsten.

4. Direktvermarktung

Ein Dienstleister übernimmt die Vermarktung an der Strombörse und zahlt den erzielten Preis abzüglich eines Entgelts aus. Für Anlagen mit wenigen Kilowatt Leistung bleibt vom Erlös nach Abzug dieses Entgelts wenig übrig, dazu kommen Anforderungen an Messtechnik und Fernsteuerbarkeit. Interessanter wird das Modell bei größeren Anlagen und in Kombination mit einem Speicher, der auf Preissignale reagiert. Die Mechanik dahinter erklärt der Artikel Batteriespeicher und dynamischer Stromtarif.

Was am Rückbau selten stimmt

Gelegentlich taucht der Gedanke auf, die Anlage nach 20 Jahren abzubauen und durch eine neue zu ersetzen. Rechnerisch spricht wenig dafür, solange die alte läuft. Module verlieren etwa 0,5 Prozent Leistung im Jahr, nach 20 Jahren liefern sie also noch rund 85 bis 90 Prozent. Eine Anlage, die keine Kredite mehr bedient, produziert Strom praktisch zu Betriebskosten.

Der ehrliche Schwachpunkt sitzt woanders: beim Wechselrichter. Seine Lebensdauer liegt typisch bei 10 bis 15 Jahren, viele Altanlagen laufen deshalb schon mit dem zweiten Gerät. Steht ein Tausch an, kostet er je nach Größe einige hundert bis rund zweitausend Euro, und das ist der Moment, in dem sich die Frage nach Modernisierung wirklich stellt. Wie sich ein defektes Gerät einordnen lässt, steht unter Wechselrichter defekt, was tun.

Für ein Repowering, also den Ersatz durch moderne Module auf derselben Fläche, spricht vor allem der Flächengewinn: Wo 2006 rund 5 kWp aufs Dach passten, sind es mit heutigen Modulen leicht 10 kWp und mehr. Dem steht gegenüber, dass die neue Anlage mit dem aktuellen Vergütungssatz startet und eine funktionierende Altanlage aufgegeben wird.

Und die geplanten Änderungen ab 2027?

Derzeit läuft ein Gesetzgebungsverfahren zur Neuordnung der Einspeisevergütung. Die Entwürfe zielen darauf, die feste Vergütung für neue kleine Anlagen abzulösen und sie stärker in die Direktvermarktung zu führen. Für Anlagen, die bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb gehen, ist Bestandsschutz für die vollen 20 Jahre vorgesehen.

Für Ü20-Betreiber ändert das zunächst nichts: Die Anschlussregelung für ausgeförderte Anlagen ist nach heutigem Stand bis Ende 2032 befristet und von diesen Entwürfen nicht betroffen. Weil das Verfahren noch läuft, lohnt es, den Stand vor größeren Investitionen zu prüfen.

Die Checkliste für dein Förderende

  1. Datum bestätigen. Inbetriebnahmedatum im Marktstammdatenregister und in der Anmeldebestätigung des Netzbetreibers abgleichen.
  2. Anlagenzustand prüfen lassen. Module, Verkabelung, Steckverbinder, Unterkonstruktion und vor allem das Alter des Wechselrichters. Diese Prüfung entscheidet, ob sich weitere Investitionen lohnen.
  3. Eigenverbrauchspotenzial schätzen. Jahresverbrauch des Haushalts gegen den Jahresertrag der Anlage halten und überlegen, welche Verbraucher sich in die Mittagsstunden schieben lassen.
  4. Angebot für den Umbau einholen. Elektrofachbetrieb für die Umverdrahtung, Messstellenbetreiber für den Zähler.
  5. Marktstammdatenregister aktualisieren. Jede Änderung an Betriebsart, Speicher oder Betreiber gehört gemeldet. Wie das Portal funktioniert, steht unter Marktstammdatenregister ändern.

Fazit

Das Ende der EEG-Vergütung ist kein Ende der Anlage. Sie bleibt am Netz, der Abnahmeanspruch besteht nach heutigem Stand bis Ende 2032 weiter, und für Betreiber, die nichts tun wollen, läuft die Umstellung von selbst.

Die eigentliche Chance liegt im Wechsel der Betriebsart. Eine Anlage, die 2006 auf Volleinspeisung ausgelegt wurde, arbeitet unter den heutigen Preisen gegen ihren eigenen Vorteil: Sie verkauft für 4 Cent, was im Haus 30 Cent wert wäre. Wer diesen Schalter umlegt, holt bei einer typischen Einfamilienhaus-Anlage rund 350 Euro im Jahr heraus, und die einmaligen Kosten dafür sind meist im ersten Jahr wieder eingespielt.

Der erste Schritt ist trotzdem die nüchterne Zustandsprüfung. Eine Anlage mit frischem Wechselrichter und intakten Modulen trägt jede dieser Überlegungen. Steht dagegen ohnehin ein größerer Tausch an, gehört die Frage nach Modernisierung mit auf den Tisch.

Häufige Fragen

Wann genau läuft meine EEG-Vergütung aus?

Der Anspruch auf die feste Einspeisevergütung besteht für 20 Jahre zuzüglich des Inbetriebnahmejahres. Eine Anlage, die im Juni 2006 ans Netz ging, wird deshalb bis zum 31. Dezember 2026 mit dem damaligen Satz vergütet. Das Inbetriebnahmedatum steht in der Anmeldebestätigung des Netzbetreibers und im Marktstammdatenregister. Weil das Restjahr immer voll mitzählt, endet die Förderung unabhängig vom Monat stets zum Jahresende.

Was bekomme ich nach dem Ende der EEG-Vergütung?

Ohne eigenes Zutun greift die Anschlussvergütung nach dem EEG. Sie entspricht dem Jahresmarktwert Solar abzüglich einer Vermarktungskostenpauschale. Für 2025 lag der Jahresmarktwert bei 4,51 Cent je Kilowattstunde, die Pauschale bei 0,72 Cent, woraus sich rund 3,79 Cent ergaben. Mit einem intelligenten Messsystem halbiert sich die Pauschale, dann waren es etwa 4,15 Cent. Für 2026 sank die Pauschale auf 0,23 Cent. Die Vergütung ist bei 10 Cent je Kilowattstunde gedeckelt.

Muss ich etwas tun, wenn die Förderung endet?

Für den einfachen Weiterbetrieb nicht. Der Netzbetreiber stellt automatisch auf die Anschlussvergütung um, die Anlage bleibt am Netz, und die Abrechnung läuft weiter. Aktiv werden musst du nur, wenn sich etwas an der Anlage ändert: Ein Umbau auf Eigenverbrauch, ein Speicher oder ein Wechsel des Betreibers gehören im Marktstammdatenregister gemeldet. Auch ein Zählertausch wird dabei häufig nötig, den veranlasst der Messstellenbetreiber.

Wie lange gilt die Anschlussvergütung?

Nach heutigem Stand bis zum 31. Dezember 2032. Ursprünglich war die Regelung bis Ende 2027 befristet, mit dem Solarpaket I vom Mai 2024 wurde sie bis Ende 2032 verlängert. Was danach kommt, ist offen. Für eine Anlage, die 2026 aus der Förderung fällt, sind das immerhin sechs weitere Jahre mit gesichertem Abnahmeanspruch und planbarer Abrechnung.

Lohnt sich der Umbau auf Eigenverbrauch?

In den meisten Fällen ja, weil der Wertunterschied groß ist. Eine eingespeiste Kilowattstunde bringt rund 4 Cent, eine selbst genutzte spart den Haushaltsstrompreis von etwa 30 Cent. Bei einer 5-kWp-Anlage mit 4.500 Kilowattstunden Jahresertrag und 30 Prozent Eigenverbrauch ergibt das rund 400 Euro zusätzlich im Jahr. Dem stehen einmalige Kosten für Zähler und Anschlussarbeiten gegenüber, die je nach Aufwand bei wenigen hundert Euro liegen.

Ist Direktvermarktung für kleine Anlagen sinnvoll?

Selten. In der Direktvermarktung verkauft ein Dienstleister den Strom an der Börse und behält dafür ein Entgelt ein. Bei Anlagen mit wenigen Kilowatt Leistung steht dieses Entgelt in keinem guten Verhältnis zum Erlös, und es kommen Anforderungen an Messtechnik und Fernsteuerbarkeit dazu. Interessanter wird das Modell mit steigender Anlagengröße, mit einem Speicher, der auf Preissignale reagiert, oder in Verbindung mit einem dynamischen Stromtarif.

Hält eine 20 Jahre alte Anlage überhaupt noch?

Die Module meist ja. Hersteller geben auf die Leistung üblicherweise 20 bis 25 Jahre Garantie, und der reale Leistungsverlust liegt bei etwa 0,5 Prozent im Jahr, nach 20 Jahren also bei rund 10 bis 15 Prozent. Das schwächste Glied ist der Wechselrichter: Seine typische Lebensdauer liegt bei 10 bis 15 Jahren, viele Altanlagen haben deshalb bereits das zweite Gerät. Vor größeren Investitionen lohnt eine fachliche Prüfung von Verkabelung, Dichtungen und Unterkonstruktion.

Muss ich die Einnahmen aus der Anschlussvergütung versteuern?

Bei kleinen Anlagen in aller Regel nicht. Seit 2022 stellt § 3 Nummer 72 Einkommensteuergesetz Einnahmen aus Photovoltaikanlagen bis 30 Kilowatt peak auf Einfamilienhäusern steuerfrei, und diese Befreiung gilt auch für Altanlagen. Die Vergütung muss dann nicht mehr in der Steuererklärung auftauchen. Details und die Grenzen der Befreiung stehen im Ratgeber zu Photovoltaik und Steuern.

Was passiert mit meinem Zähler?

Für die Einspeisung wird ein Zähler gebraucht, der Bezug und Einspeisung getrennt erfasst, also ein Zweirichtungszähler. Bei Anlagen aus den 2000er Jahren ist der meist schon vorhanden, weil damals in der Regel volleingespeist wurde und ein eigener Erzeugungszähler verbaut ist. Beim Umbau auf Eigenverbrauch ändert sich die Messkonzeption, und der Messstellenbetreiber tauscht den Zähler. Der Einbau selbst ist kostenfrei, es fällt das jährliche Messentgelt an.

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