Was in Österreich als Balkonkraftwerk gilt
Im österreichischen Recht heißt das Balkonkraftwerk Kleinsterzeugungsanlage. Das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG), kundgemacht im Dezember 2025, definiert sie in § 6 Abs. 1 Z 78 als eine oder mehrere Stromerzeugungseinheiten, deren Maximalkapazität in Summe höchstens 0,8 Kilowatt je Anlage an der Übergabestelle beträgt. Kleinsterzeugungsanlagen aus erneuerbaren Quellen haben nach § 96 Anspruch auf einen vereinfachten Netzanschluss.
In der Praxis heißt das: ein oder zwei Solarmodule, ein Wechselrichter mit höchstens 800 Watt, Verkabelung und Anschluss ans Hausnetz, auf Wunsch mit Speicher. Ob die Anlage am Balkon, im Garten oder auf dem Carport steht, spielt keine Rolle.
Die Zwei-Wochen-Regel: Meldung beim Netzbetreiber
Eine Kleinsterzeugungsanlage braucht eine Meldung beim Netzbetreiber. Das offizielle Amtshelfer-Portal oesterreich.gv.at fasst es so zusammen: Es bedarf einer Verständigung des Netzbetreibers bzw. einer Meldung zwei Wochen vor Inbetriebnahme. Eine Genehmigung ist dafür nicht vorgesehen.
In diesen zwei Wochen prüft der Netzbetreiber, ob dein Stromzähler für die Einspeisung geeignet ist, und tauscht ihn bei Bedarf. Wie das Ende der Frist aussieht, regeln die Netzbetreiber leicht unterschiedlich:
- Wiener Netze nehmen die Anlage zur Kenntnis und dulden sie, wenn innerhalb von zwei Wochen ab der Anmeldung keine Ablehnung erfolgt.
- Netz Niederösterreich schickt nach der Meldung eine Bestätigung, danach darf die Anlage in Betrieb gehen.
- LINZ NETZ verlangt die schriftliche Verständigung mindestens zwei Wochen vor Inbetriebnahme.

In Österreich liegt die Meldung vor dem Einschalten, in Deutschland danach. Wer nach deutscher Gewohnheit vorgeht, meldet in Österreich zu spät.
Schritt für Schritt zur Anmeldung
Die Meldung dauert online meist eine Viertelstunde. Am besten erledigst du sie direkt nach dem Kauf, dann fällt die Wartezeit mit Lieferung und Montage zusammen.
- Netzbetreiber herausfinden. Er steht auf der Stromrechnung, oft als eigener Abschnitt für das Netzentgelt. Der Stromlieferant ist eine andere Firma, auch wenn beide zum selben Konzern gehören.
- Zählpunktnummer heraussuchen. Sie steht ebenfalls auf der Rechnung, ist 33 Stellen lang und beginnt mit „AT”. Über sie ordnet der Netzbetreiber die Anlage deinem Anschluss zu.
- Datenblatt des Wechselrichters bereitlegen. Gefragt sind die Leistung und ein Konformitätsnachweis für den Netz- und Anlagenschutz. Netz Niederösterreich nennt dafür den Nachweis einer zertifizierten Prüfstelle, dass die selbsttätige Freischaltstelle (ENS) die Vorgaben erfüllt. Seriöse Hersteller stellen das Zertifikat zum Download bereit.
- Formular ausfüllen. Im Kundenportal oder Online-Formular des Netzbetreibers, meist unter „Erzeugungsanlage” oder „Kleinsterzeugungsanlage”. Einige Netzbetreiber nehmen die Meldung auch per E-Mail an.
- Frist abwarten. Zwei Wochen ab der Meldung, oder bis zur Bestätigung, wenn dein Netzbetreiber eine schickt. Kommt in dieser Zeit ein Termin für den Zählertausch, lass ihn erledigen, bevor du einschaltest.
- Einschalten. Danach ist nichts mehr zu tun. Ändert sich die Anlage später, etwa durch einen größeren Wechselrichter, meldest du die Änderung auf demselben Weg.
Wo du dich anmeldest: die Netzbetreiber
Jedes Netzgebiet hat seinen eigenen Netzbetreiber, und jeder bietet ein eigenes Formular. Die größten im Überblick:
| Gebiet | Netzbetreiber | Konzern | Weg der Meldung |
|---|---|---|---|
| Wien | Wiener Netze | Wiener Stadtwerke | Online-Formular für Kleinsterzeugungsanlagen |
| Niederösterreich | Netz Niederösterreich | EVN | Kundenportal, Rubrik „Erzeugungsanlage” |
| Oberösterreich | Netz Oberösterreich | Energie AG | Online-Anmeldung im Bereich Photovoltaik |
| Linz | LINZ NETZ | Linz AG | Anmeldeformular online oder per E-Mail |
| Steiermark | Energienetze Steiermark | Energie Steiermark | Einspeiserportal oder per E-Mail |
| Salzburg | Salzburg Netz | Salzburg AG | Serviceportal, vereinfachtes Verfahren |
| Vorarlberg | Vorarlberg Netz | illwerke vkw | Online-Anmeldung |
In Kärnten, Tirol, dem Burgenland und in vielen Städten mit eigenen Stadtwerken laufen die Meldungen über den jeweiligen Netzbetreiber nach demselben Muster. Energienetze Steiermark fragt dabei nur Generatorleistung, Namen des Betreibers und Standort ab, eine Fertigmeldung anhand des Installationsdokuments ist für Kleinsterzeugungsanlagen dort ausdrücklich nicht nötig.
800 Watt: was zählt und was nicht
Die Grenze von 0,8 Kilowatt bezieht sich auf die Engpassleistung, also die höchste Dauerleistung, die die Anlage ins Netz abgeben kann. LINZ NETZ formuliert es so: Bei einer PV-Kleinsterzeugungsanlage wird der Engpass meistens durch den oder die Wechselrichter bestimmt.
Daraus folgen drei praktische Regeln.
- Mehr Modulleistung ist möglich. Zwei Module mit je 500 oder vier mit je 400 Wattpeak an einem 800-Watt-Wechselrichter bleiben eine Kleinsterzeugungsanlage. Eine feste Obergrenze für die Modulleistung wie in Deutschland kennt die Definition nicht. Mehr Module bringen morgens, abends und an trüben Tagen mehr Strom, wie der Ratgeber Wie viel Strom darf ein Balkonkraftwerk erzeugen vorrechnet.
- Drosseln reicht nicht. Ein Wechselrichter mit mehr als 800 Watt, der nur per App oder Einstellung begrenzt wird, ist keine Kleinsterzeugungsanlage. LINZ NETZ schreibt wörtlich, eine höhere Anlagenleistung mit Sicherstellung von höchstens 800 Watt am Netzanschlusspunkt stelle keinen Anwendungsfall einer Kleinsterzeugungsanlage dar. Dann gilt das normale Verfahren für PV-Anlagen mit Elektrofachbetrieb.
- Die Summe zählt. Die Definition spricht von mehreren Stromerzeugungseinheiten in Summe. Zwei Balkonkraftwerke an einem Zähler dürfen zusammen 800 Watt nicht übersteigen. Ein Speicher ist erlaubt, das Klimaschutzprogramm klimaaktiv nennt ihn als optionalen Bestandteil. Speist er über einen eigenen Wechselrichter zusätzlich ein, gib die Gesamtleistung in der Meldung an und kläre die Einordnung mit dem Netzbetreiber.
Schuko oder fester Anschluss
Beim Stecker unterscheidet sich Österreich deutlich von Deutschland. Die österreichische Installationsnorm OVE E 8101 sieht für Erzeugungsanlagen keinen Anschluss über Stecker und Steckdose vor. Darauf berufen sich mehrere Netzbetreiber: Die Wiener Netze schreiben, dass Schutzkontaktstecker nach der gültigen ÖVE E 8101 für den Anschluss verboten sind. LINZ NETZ warnt, dass Laien Plug-and-Play-Sets mit Schukostecker ohne Prüfung der Hausinstallation einstecken.
Das Energieinstitut Vorarlberg beschreibt die Ausnahme: Ein Steckerbetrieb ist zulässig, wenn der Hersteller oder Händler eine Risikoanalyse nach der Elektrotechnikverordnung vorlegt, die die Steckerlösung als sicher ausweist. Die Regulierungsbehörde E-Control hatte 2022 erklärt, dass Kleinsterzeugungsanlagen auch mit Schukostecker erlaubt sind, sofern Fehlerstrom-Schutzschalter vorhanden, die 800 Watt eingehalten und keine Verlängerungskabel verwendet werden.
Für die Praxis ergibt sich eine klare Reihenfolge:
- Vorgaben des eigenen Netzbetreibers lesen. Im Anmeldeformular stehen die Bedingungen, die du bestätigst.
- Hausinstallation prüfen lassen. Klimaaktiv empfiehlt, die bestehende Elektroinstallation vor der Montage von einer Elektrofachkraft prüfen zu lassen. Das klärt auch, ob ein passender Fehlerstrom-Schutzschalter vorhanden ist.
- Im Zweifel fest anschließen. Eine Energiesteckdose oder ein fester Anschluss an einem eigenen Stromkreis durch eine Elektrofachkraft erfüllt jede Auslegung.
Wie sich Schuko und Energiesteckdose technisch unterscheiden, erklärt der Ratgeber Schuko oder Wieland, der die deutsche Normenlage beschreibt.
Zähler und Einspeisung
Nach der Meldung prüft der Netzbetreiber den Zähler. Ein alter Ferraris-Zähler mit Drehscheibe kann bei Einspeisung rückwärtslaufen, und das ist nicht erlaubt. Ist schon ein Smart Meter eingebaut, bleibt meist alles, wie es ist. Die Wiener Netze tauschen einen ungeeigneten Zähler laut eigener Angabe kostenfrei. Was beim Rückwärtslaufen technisch passiert, beschreibt der Ratgeber Balkonkraftwerk: Zähler rückwärts.
Für den Strom, der ins Netz fließt, gibt es im Standardfall kein Geld. Salzburg Netz und weitere Netzbetreiber vergeben für Kleinsterzeugungsanlagen keinen Einspeisezählpunkt, die eingespeiste Energie wird nicht erfasst und nicht vergütet. Das Balkonkraftwerk ist für den Eigenverbrauch gedacht.
Wer trotzdem verkaufen möchte, beantragt einen Einspeisezählpunkt. Netz Niederösterreich verlangt dafür einen Abnahmevertrag mit einem Energielieferanten, der bei der Anmeldung anzugeben ist. Bei einer Anlage mit 800 Watt und hohem Eigenverbrauch bleiben für die Einspeisung meist nur einige hundert Kilowattstunden im Jahr übrig, der Aufwand lohnt sich selten. Wie viel ein Balkonkraftwerk im Jahr überhaupt erzeugt, zeigt der Ratgeber Wie viel Strom erzeugt ein Balkonkraftwerk. Für Österreich liegen die Werte höher: Eine 35-Grad-Südfläche liefert in Wien nach PVGIS rund 15 Prozent mehr als in der Mitte Deutschlands.
Wohnung, Eigentum und Miete
Neben der Meldung beim Netzbetreiber braucht es die Zustimmung im Haus.
- Wohnungseigentum. Seit der Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes vom
- September 2024 ist die ausdrückliche Zustimmung aller Miteigentümer nicht mehr nötig. Laut klimaaktiv genügt es, alle zu verständigen. Reagiert niemand innerhalb von zwei Monaten mit einem Widerspruch, gilt die Zustimmung als erteilt.
- Miete. Eine Halterung an Fassade oder Balkonbrüstung verändert das Mietobjekt. Hol die Zustimmung des Vermieters vor der Montage ein, am besten schriftlich und mit Fotos oder Datenblatt der Halterung.
Was sich 2025 und 2026 geändert hat
Zwei Änderungen betreffen jeden, der jetzt kauft.
Umsatzsteuer. Von Januar 2024 an waren Photovoltaikanlagen bis 35 Kilowattpeak von der Umsatzsteuer befreit, auch Balkonkraftwerke. Die Befreiung endete vorzeitig mit 31. März 2025. Seit April 2025 fallen wieder 20 Prozent Umsatzsteuer an, nur Verträge, die vor dem 7. März 2025 geschlossen wurden, profitierten bis Jahresende noch vom Nullsteuersatz. Ältere Ratgeber im Netz nennen die Befreiung teils noch als gültig.
ElWG. Das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz löst das bisherige ElWOG ab und definiert die Kleinsterzeugungsanlage samt 0,8-Kilowatt-Grenze direkt im Gesetz. Für Betreiber ändert sich am Ablauf wenig: Meldung beim Netzbetreiber, zwei Wochen Frist, kein eigener Zählpunkt. Die Abwicklung läuft bei den meisten Netzbetreibern inzwischen über Online-Portale.
Unterschiede zu Deutschland
Viele Sets, Anleitungen und Videos stammen aus Deutschland. Die wichtigsten Unterschiede:
| Österreich | Deutschland | |
|---|---|---|
| Grenze Wechselrichter | 800 Watt | 800 Voltampere |
| Grenze Modulleistung | keine feste Grenze | 2.000 Wattpeak |
| Wo melden | Netzbetreiber | Marktstammdatenregister |
| Wann melden | 2 Wochen vor Inbetriebnahme | binnen 1 Monat danach |
| Schukostecker | laut OVE E 8101 nicht vorgesehen, Praxis uneinheitlich | bis 960 Wp nach DIN VDE V 0126-95 |
| Einspeisung | ohne Vergütung, Zählpunkt auf Antrag | ohne Vergütung |
Die deutsche Seite der Tabelle erklärt der Ratgeber Balkonkraftwerk anmelden: Wie lange du Zeit hast.
Fazit
In Österreich ist die Anmeldung eines Balkonkraftwerks eine einfache Meldung beim Netzbetreiber. Entscheidend ist der Zeitpunkt: spätestens zwei Wochen vor dem ersten Einschalten, online mit Zählpunktnummer und Datenblatt des Wechselrichters. Danach prüft der Netzbetreiber den Zähler, und die Anlage darf laufen.
Die 800-Watt-Grenze gilt für den Wechselrichter, die Module dürfen mehr Leistung haben. Beim Stecker lohnt ein Blick in die Bedingungen des eigenen Netzbetreibers, denn dort weicht Österreich am stärksten von Deutschland ab. Wer die Meldung direkt nach dem Kauf abschickt, verliert keinen einzigen Sonnentag.
Häufige Fragen
Muss ich ein Balkonkraftwerk in Österreich anmelden?
Ja, jedes Balkonkraftwerk, auch ein kleines mit 300 Watt. Gemeldet wird beim örtlichen Netzbetreiber, eine Genehmigung braucht es dafür nicht. Die Meldung muss spätestens zwei Wochen vor der ersten Inbetriebnahme eingehen. Eine zusätzliche Registrierung bei einer Behörde oder in einem Register ist nicht nötig.
Wie lange vorher muss ich das Balkonkraftwerk melden?
Mindestens zwei Wochen vor dem ersten Einschalten. In dieser Zeit prüft der Netzbetreiber, ob der Zähler geeignet ist, und tauscht ihn bei Bedarf. Bei den Wiener Netzen gilt die Anlage als geduldet, wenn innerhalb von zwei Wochen keine Ablehnung kommt. Netz Niederösterreich schickt eine Bestätigung, danach darf die Anlage laufen.
Wo finde ich das Formular für die Anmeldung?
Auf der Website deines Netzbetreibers, meist im Bereich Erzeugungsanlagen oder Photovoltaik unter dem Stichwort Kleinsterzeugungsanlage. Netz Niederösterreich nutzt das Kundenportal, Energienetze Steiermark das Einspeiserportal, Salzburg Netz das Serviceportal. Welcher Netzbetreiber für dich zuständig ist, steht auf deiner Stromrechnung.
Muss ich mein Balkonkraftwerk bei Verbund oder meinem Stromlieferanten anmelden?
Die Meldung geht an den Netzbetreiber, der das Stromnetz in deiner Region betreibt. Verbund ist für Haushalte ein Stromlieferant wie andere auch, ebenso die Vertriebsgesellschaften der Landesversorger. Der Lieferant ist nur dann beteiligt, wenn du eingespeisten Strom verkaufen willst und dafür einen Abnahmevertrag abschließt.
Darf ich in Österreich 1.600 Watt Module an ein Balkonkraftwerk anschließen?
Entscheidend ist die Engpassleistung der Anlage, und die bestimmt bei einem Balkonkraftwerk der Wechselrichter. Hat er höchstens 800 Watt, bleibt es eine Kleinsterzeugungsanlage, auch mit mehr Modulleistung. Ein größerer Wechselrichter, der nur per Einstellung auf 800 Watt begrenzt wird, zählt laut LINZ NETZ dagegen als normale PV-Anlage.
Ist ein Schuko-Stecker in Österreich erlaubt?
Die Lage ist uneinheitlich. Die Installationsnorm OVE E 8101 sieht Stecker für Erzeugungsanlagen nicht vor, und die Wiener Netze schließen den Schutzkontaktstecker ausdrücklich aus. Die E-Control hat Steckerlösungen 2022 dagegen als zulässig bezeichnet. Auf der sicheren Seite bist du mit einer Energiesteckdose oder einem festen Anschluss durch eine Elektrofachkraft.
Bekomme ich in Österreich Geld für eingespeisten Strom?
Im Standardfall nein. Für Kleinsterzeugungsanlagen vergibt der Netzbetreiber keinen Einspeisezählpunkt, überschüssiger Strom fließt ohne Vergütung ins Netz. Auf Antrag ist ein Zählpunkt möglich, dann braucht es zusätzlich einen Abnahmevertrag mit einem Energielieferanten. Bei 800 Watt lohnt dieser Aufwand selten.