Auf dem Karton steht 2.000 Watt, im Datenblatt des Wechselrichters 800, und im Forum diskutiert jemand über 960. Drei Zahlen, die alle stimmen und jeweils etwas anderes beschreiben. Wer wissen will, was das eigene Balkonkraftwerk erzeugen darf, muss sie auseinanderhalten.
Die entscheidende Unterscheidung: erzeugen und einspeisen
Die Frage „Wie viel Strom darf ein Balkonkraftwerk erzeugen?” enthält zwei Fragen, die im Regelwerk getrennt beantwortet werden.
Erzeugen ist Sache der Module. Ihre Nennleistung in Wattpeak beschreibt, was sie unter genormten Prüfbedingungen liefern. Hier liegt die Grenze bei 2.000 Wattpeak.
Einspeisen ist Sache des Wechselrichters. Er wandelt den Gleichstrom der Module in Wechselstrom und gibt ihn ins Hausnetz ab. Was er dabei höchstens abgeben darf, sind 800 Voltampere.
Zwischen beiden Werten liegt ein Faktor von 2,5, und genau das ist gewollt. Der Wechselrichter arbeitet als Deckel: Sobald die Module mehr liefern, als er durchlassen darf, kappt er die Spitze. Dieses bewusste Überbauen heißt in der Fachsprache DC-Überdimensionierung und ist der Normalfall, kein Grenzfall.
Die 800 Voltampere am Wechselrichter
Der Wert stammt aus dem vereinfachten Verfahren für Steckersolargeräte, das mit dem Solarpaket I am 16. Mai 2024 in Kraft trat. Die Bundesnetzagentur formuliert in ihren Hinweisen zu Balkon-Solaranlagen, die Wechselrichterleistung sei auf insgesamt 800 VA beschränkt.
Zwei Details werden dabei oft übersehen:
- Voltampere statt Watt: Maßgeblich ist die Scheinleistung. Bei Balkonkraftwerken arbeiten die Wechselrichter mit einem Leistungsfaktor nahe 1, dort fallen beide Werte praktisch zusammen. Für die Prüfung zählt trotzdem der VA-Wert vom Typenschild.
- Insgesamt: Der Wert gilt als Summe je Entnahmestelle. Wer zwei Geräte betreibt, teilt die 800 VA unter ihnen auf. Die Einzelheiten dazu stehen im Ratgeber Balkonkraftwerk pro Zähler.
Ein Sonderfall betrifft Geräte mit einstellbarer Ausgangsleistung. Für das vereinfachte Verfahren zählt die höchste wählbare Stufe, nicht die gerade eingestellte. Ein Wechselrichter, der sich per App auf 1.200 Watt freischalten lässt, fällt damit auch dann heraus, wenn im Menü 800 Watt stehen. Fest auf 800 VA ausgelegte Geräte sind unproblematisch, und genau darauf lohnt beim Kauf der Blick ins Datenblatt.
Die 2.000 Wattpeak an den Modulen
Für die Module gilt die installierte Leistung, also die Summe der Nennleistungen auf den Typenschildern. 2.000 Wattpeak sind dabei die Obergrenze für das vereinfachte Verfahren.
Mit modernen Modulen ist diese Grenze schneller erreicht, als die Zahl vermuten lässt:
| Module | Nennleistung je Modul | Summe | Innerhalb der 2.000 Wp |
|---|---|---|---|
| 2 Module | 430 Wp | 860 Wp | ja |
| 2 Module | 500 Wp | 1.000 Wp | ja |
| 3 Module | 500 Wp | 1.500 Wp | ja |
| 4 Module | 450 Wp | 1.800 Wp | ja |
| 4 Module | 500 Wp | 2.000 Wp | genau auf der Grenze |
| 5 Module | 430 Wp | 2.150 Wp | nein |
Was die Nennleistung in Wattpeak überhaupt aussagt und warum die reale Leistung darunter liegt, ist im Ratgeber Watt Peak erklärt.
Seit Dezember 2025 entscheidet der Stecker mit
Mit der DIN VDE V 0126-95 gibt es seit dem 1. Dezember 2025 erstmals eine Produktnorm für komplette Steckersolargeräte. Sie koppelt die zulässige Modulleistung an die Anschlussart:
| Anschluss | Zulässige Modulleistung | Wechselrichter |
|---|---|---|
| Haushaltsstecker (Schuko) | bis 960 Wattpeak | 800 VA, auf 3,5 A begrenzt |
| Energiesteckvorrichtung (z. B. Wieland) | bis 2.000 Wattpeak | 800 VA |
Die 960 Wattpeak sind kein willkürlicher Wert: Sie entsprechen 800 Wattpeak zuzüglich eines Zuschlags von 20 Prozent, mit dem die Norm die Überdimensionierung in einem definierten Rahmen hält.
Wichtig für die Einordnung ist der Rechtscharakter. Eine DIN-VDE-Norm ist zunächst ein anerkanntes Regelwerk der Technik, kein Gesetz. Sie beschreibt, wie ein Produkt sicher gebaut und angeschlossen wird, und sie ist der Maßstab, an dem sich Hersteller, Installateure und im Streitfall auch Versicherungen orientieren. Die gesetzlichen Grenzen von 800 VA und 2.000 Wp bleiben davon unberührt. Praktisch heißt das: Wer über 960 Wattpeak gehen möchte, braucht die passende Anschlussdose, um auf der sicheren Seite zu stehen. Welche Steckvariante wann sinnvoll ist, steht im Ratgeber Schuko oder Wieland.
Warum die Überbauung sinnvoll ist
Auf den ersten Blick wirkt es widersinnig, 2.000 Wattpeak an einen 800-VA-Wechselrichter zu hängen. Der Grund liegt darin, wie selten Module ihre Nennleistung tatsächlich erreichen.
Der Wattpeak-Wert entsteht unter Standard-Testbedingungen: 1.000 Watt Einstrahlung je Quadratmeter, 25 Grad Zelltemperatur, definiertes Lichtspektrum. Auf einem Balkon in Mitteleuropa treffen diese Bedingungen kaum je zusammen. Ein senkrecht am Geländer montiertes Modul liegt auch im Hochsommer meist deutlich unter seiner Nennleistung, und im Winter erst recht.
Die Überbauung greift genau dort:
- Morgens und abends liefern die Module wenig, jede zusätzliche Fläche zählt unmittelbar
- Bei Bewölkung fällt die Leistung auf einen Bruchteil, ohne dass die Kappungsgrenze je in die Nähe kommt
- Im Winter stehen Sonne tief und Tage kurz, die 800 Watt werden über Wochen nicht erreicht
- Bei Ost-West-Aufteilung liefern nie beide Seiten gleichzeitig ihre Spitze, die Kurve wird breiter statt höher
Gekappt wird nur die Mittagsspitze an klaren Tagen, und die macht über das Jahr einen kleinen Teil des Ertrags aus. Wie viel am Ende zusammenkommt, rechnet der Ratgeber Wie viel Strom erzeugt ein Balkonkraftwerk für verschiedene Montagearten durch.
Was die Grenze nicht begrenzt
Die 800 Voltampere sind eine Leistungsgrenze, keine Mengengrenze. Begrenzt ist also, wie viel in einem Moment fließen darf, nicht wie viel im Jahr zusammenkommt.
Praktisch bedeutet das:
- Keine Jahresobergrenze: Ob deine Anlage 400 oder 850 Kilowattstunden im Jahr liefert, spielt für die Zulässigkeit keine Rolle
- Keine Begrenzung des Eigenverbrauchs: Du darfst so viel des erzeugten Stroms selbst nutzen, wie du unterbringst
- Keine Begrenzung der Betriebsstunden: Die Anlage darf rund um die Uhr am Netz bleiben
- Keine Speichergrenze: Für die Kapazität eines Batteriespeichers gibt das vereinfachte Verfahren keine Obergrenze vor, begrenzt bleibt die Ausgangsleistung ins Hausnetz
Der letzte Punkt überrascht viele. Ein Speicher darf 2 oder 5 Kilowattstunden fassen, solange die Abgabe ins Hausnetz die 800 VA einhält. Er verschiebt die Energie zeitlich, ohne die Leistungsgrenze zu berühren.
Wenn du bewusst darüber hinausgehst
Größere Anlagen sind erlaubt, sie verlassen nur den vereinfachten Weg. Der Unterschied im Aufwand ist erheblich:
| Bis 800 VA | Über 800 VA | |
|---|---|---|
| Anmeldung Netzbetreiber | entfällt seit 16. Mai 2024 | vor Inbetriebnahme nötig |
| Marktstammdatenregister | vereinfachtes Formular | vollständige Registrierung |
| Anschluss | Steckdose, in Eigenregie | Elektrofachbetrieb, Festanschluss |
| Nachweise | keine | Inbetriebsetzungsprotokoll, Konformitätsnachweise |
| Zähler | Tausch läuft von selbst an | Zweirichtungszähler zwingend |
| Einspeisevergütung | keine | möglich |
Für einen Balkon lohnt dieser Weg selten, weil die Fixkosten den Mehrertrag übersteigen. Auf einem Garagendach oder einer größeren Terrasse kann die Rechnung anders aussehen. Ein Zwischenweg besteht darin, einen zweiten Zählpunkt zu nutzen, sofern einer vorhanden ist.
Wer die Grenzen einhält, hat dagegen nur eine Pflicht: die Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Wie viel Zeit dafür bleibt, steht im Ratgeber Balkonkraftwerk anmelden.
Fazit
Erlaubt sind 800 Voltampere am Wechselrichter und 2.000 Wattpeak an Modulen, beides als Summe hinter deinem Zähler. Seit dem 1. Dezember 2025 kommt die Anschlussart hinzu: Am Haushaltsstecker sieht die Produktnorm 960 Wattpeak vor, die vollen 2.000 Wattpeak setzen eine Energiesteckvorrichtung voraus.
Für die Praxis heißt das: Ein Set mit 800-VA-Wechselrichter und zwei Modulen à 430 bis 500 Wattpeak liegt in jeder Hinsicht im grünen Bereich und lässt sich ohne Elektriker anschließen. Wer die Modulfläche darüber hinaus erweitern möchte, sollte zuerst die Anschlussdose klären und erst danach die Module bestellen.
Und die dritte Zahl vom Anfang, die 2.000 Watt auf dem Karton? Sie beschreibt, was die Module dürfen. Was am Ende in deine Steckdose geht, entscheidet allein der Wechselrichter.
Häufige Fragen
Wie viel Watt darf ein Balkonkraftwerk haben?
Zwei Grenzen gelten gleichzeitig: Der Wechselrichter darf höchstens 800 Voltampere ins Hausnetz abgeben, die angeschlossenen Module höchstens 2.000 Wattpeak Nennleistung haben. Beide Werte gelten als Summe hinter deinem Zähler. Seit der Produktnorm DIN VDE V 0126-95 kommt die Anschlussart dazu: Am gewöhnlichen Schuko-Stecker sind 960 Wattpeak vorgesehen, die vollen 2.000 Wattpeak setzen eine Energiesteckvorrichtung voraus.
Warum dürfen die Module mehr leisten als der Wechselrichter?
Weil Module ihre Nennleistung im Alltag fast nie erreichen. Der Wattpeak-Wert wird unter Laborbedingungen gemessen, auf dem Balkon drücken Ausrichtung, Temperatur und Wetter den realen Wert deutlich darunter. Mehr Modulfläche hebt vor allem Morgen-, Abend- und Winterstunden an, während die Mittagsspitze bei 800 Watt gekappt wird. Der Gesetzgeber erlaubt diese Überbauung ausdrücklich, weil sie das Netz nicht stärker belastet.
Sind es 800 Watt oder 800 Voltampere?
Im Gesetz stehen 800 Voltampere, also die Scheinleistung. Bei Balkonkraftwerken arbeiten die Wechselrichter praktisch mit einem Leistungsfaktor nahe 1, dort fallen Watt und Voltampere zusammen. Im Alltag kannst du die Begriffe deshalb gleichsetzen, auf dem Typenschild solltest du aber den VA-Wert suchen, weil er der maßgebliche ist.
Galten nicht früher 600 Watt?
Bis Mai 2024 lag die Grenze für das vereinfachte Verfahren bei 600 Voltampere. Mit dem Solarpaket I vom 16. Mai 2024 wurde sie auf 800 Voltampere angehoben, zugleich stieg die zulässige Modulleistung auf 2.000 Wattpeak. Ältere Ratgeber und Produktbeschreibungen mit 600 Watt geben schlicht den überholten Stand wieder.
Was passiert, wenn mein Balkonkraftwerk mehr erzeugt?
Dann greifen die Sonderregeln für Steckersolargeräte nicht mehr und die Anlage wird wie eine reguläre Erzeugungsanlage behandelt. Nötig sind dann die Anmeldung beim Netzbetreiber vor Inbetriebnahme, der Anschluss durch einen eingetragenen Elektrofachbetrieb und ein Inbetriebsetzungsprotokoll. Verboten ist eine größere Anlage nicht, sie ist nur deutlich aufwendiger.
Zählt bei einstellbaren Wechselrichtern die eingestellte Leistung?
Maßgeblich ist die höchste wählbare Stufe. Ein Wechselrichter, der sich per App auf 1.200 Watt hochsetzen lässt, bleibt auch bei eingestellten 800 Watt außerhalb des vereinfachten Verfahrens, weil der Nutzer die Begrenzung jederzeit aufheben könnte. Fest auf 800 VA ausgelegte Geräte sind dagegen unproblematisch.
Wie viele Module darf ich anschließen?
Eine feste Stückzahl nennt das Regelwerk nicht, begrenzt ist die Summe der Nennleistung. Bei modernen Modulen mit 430 bis 500 Wattpeak sind das vier Module am Schuko-Anschluss rechnerisch schon zu viel: Vier mal 500 Wattpeak ergeben 2.000 Wattpeak und liegen weit über der 960er-Marke für den Haushaltsstecker.
Darf ich mehrere Balkonkraftwerke betreiben?
Ja, solange die Summe stimmt. Die 800 Voltampere und 2.000 Wattpeak gelten je Entnahmestelle, also je Zähler, und werden über alle Geräte addiert. Zwei Anlagen mit je 400 Voltampere sind damit zulässig, zwei mit je 800 Voltampere nicht.