Einspeisevergütung fürs Balkonkraftwerk: Was möglich ist

Für den Überschuss eines Balkonkraftwerks gibt es in der Praxis kein Geld. Was das EEG dazu sagt, wie viel rechnerisch zusammenkäme und warum der Eigenverbrauch die bessere Rechnung ist.

Balkonkraftwerk Veröffentlicht am 6 Min. Lesezeit

Wenn die Sonne mittags auf den Balkon knallt und im Haushalt nur der Kühlschrank läuft, wandert der Rest ins Netz. Die naheliegende Frage lautet: Gibt es dafür Geld? Die kurze Antwort ist ernüchternd, die Rechnung dahinter aber hilfreich, weil sie zeigt, worauf es bei einem Balkonkraftwerk wirklich ankommt.

Wie viel Vergütung rechnerisch zusammenkäme

Die Höhe der Einspeisevergütung legt das EEG fest, und die Bundesnetzagentur veröffentlicht die Werte halbjährlich. Für Anlagen bis 10 Kilowattpeak gelten bei Inbetriebnahme zwischen dem 1. August 2026 und dem 31. Januar 2027 diese anzulegenden Werte:

EinspeiseartVergütungWer das nutzt
Überschusseinspeisung bis 10 kWp7,70 ct/kWhDachanlagen mit Eigenverbrauch
Volleinspeisung bis 10 kWp12,22 ct/kWhDachanlagen ohne Eigenverbrauch

Rechne das auf ein typisches Balkonkraftwerk hoch: Ein Set mit 880 Wattpeak am Geländer liefert rund 600 Kilowattstunden im Jahr. Ohne Speicher landen davon etwa 40 Prozent direkt im Haushalt, 360 Kilowattstunden gehen ins Netz.

360 kWh × 7,70 ct ergibt 27,72 Euro im Jahr. Das ist der komplette Betrag, um den es geht.

Warum diese 28 Euro nie ankommen

Damit ein Netzbetreiber Geld überweisen kann, muss er wissen, wie viel Strom tatsächlich eingespeist wurde. Dafür braucht es einen Zweirichtungszähler, der Bezug und Einspeisung getrennt erfasst. Genau an dieser Stelle kippt die Rechnung.

PostenBetrag im Jahr
Vergütung für 360 kWh Überschuss+ 27,72 €
Messentgelt moderne Messeinrichtung (Höchstwert)− 25,00 €
Bleibt2,72 €

Das Messentgelt begrenzt die Bundesnetzagentur für eine moderne Messeinrichtung auf 25 Euro im Jahr. Bei einem intelligenten Messsystem liegt die Obergrenze bei 30 Euro im Jahr plus einem einmaligen Entgelt von bis zu 100 Euro. Beim intelligenten Messsystem steht am Ende der Rechnung ein Minus.

Dazu kommt der Aufwand, der sich nicht in Euro ausdrücken lässt: Einspeisevertrag mit dem Netzbetreiber, jährliche Abrechnung, Zählerstandsmeldungen. Das Umweltbundesamt beziffert die theoretische Vergütung eines 800-Watt-Geräts unter guten Bedingungen auf rund 13 Euro im Jahr und nennt genau diesen Aufwand als Grund, warum die Vergütung bei Steckersolargeräten praktisch keine Rolle spielt.

Was unentgeltliche Abnahme bedeutet

Der Weg, den faktisch alle Betreiber gehen, heißt im EEG Einspeisung ohne Vergütung, umgangssprachlich unentgeltliche Abnahme. Der Netzbetreiber nimmt den Strom auf und zahlt dafür nichts.

Das klingt nach einem schlechten Deal und ist im Zusammenhang trotzdem die vernünftige Wahl:

  • Kein Vertrag nötig. Es gibt nichts zu unterschreiben und nichts abzurechnen.
  • Keine steuerlichen Folgefragen. Ohne Einnahmen entstehen keine Fragen zu Umsatzsteuer oder Gewerbe.
  • Kein Zählerthema. Der vorhandene Zähler bleibt hängen, bis der Messstellenbetreiber ihn von sich aus tauscht.

Die Abnahmepflicht des Netzbetreibers bleibt dabei bestehen. Dein Strom fließt also in jedem Fall ab, unabhängig davon, ob dafür Geld fließt.

Was mit dem Überschuss tatsächlich passiert

Der Weg des Stroms hängt daran, welcher Zähler an der Wand hängt und wie viel im Haushalt gerade läuft.

Schema der beiden Wege für den Strom eines Balkonkraftwerks mit 880 Wattpeak und 600 Kilowattstunden Jahresertrag. Am Verteiler teilt sich der Strom: 240 Kilowattstunden gehen als Eigenverbrauch direkt in den Haushalt und ersetzen Netzstrom für 89 Euro im Jahr. Die restlichen 360 Kilowattstunden laufen über den Zähler ins öffentliche Netz und bringen bei einem Steckersolargerät 0 Euro. Ein Vergleichsbalken zeigt darunter, dass eine Dachanlage für dieselbe Menge 27,72 Euro bekäme, wovon nach 25 Euro Messentgelt 2,72 Euro übrig blieben.

Der linke Weg ist der einzige, der Geld bringt: 240 selbst verbrauchte Kilowattstunden sind 89 Euro wert, während dieselbe Menge im Netz nichts einbringt.

Drei Fälle sind möglich:

  1. Alter Ferraris-Zähler ohne Rücklaufsperre. Die Scheibe dreht zurück und rechnet die Einspeisung gegen deinen Verbrauch. Das ist seit dem Solarpaket I übergangsweise erlaubt und endet mit dem Zählertausch. Details stehen im Artikel Balkonkraftwerk: Zähler rückwärts.
  2. Moderne Messeinrichtung ohne zweites Register. Der Zähler zählt die Einspeisung gar nicht. Der Strom verlässt das Haus ohne jede Gutschrift.
  3. Zweirichtungszähler. Bezug und Einspeisung werden getrennt erfasst, meist als Register 1.8.0 und 2.8.0. Gezahlt wird für das zweite Register trotzdem nichts, solange kein Einspeisevertrag besteht.

Warum der Eigenverbrauch die bessere Rechnung ist

Die entscheidende Zahl steht auf deiner Stromrechnung. Bei rund 37 Cent Arbeitspreis ist jede selbst genutzte Kilowattstunde genau so viel wert. Eingespeist bringt dieselbe Kilowattstunde bei einem Steckersolargerät nichts, bei einer Dachanlage 7,70 Cent.

VerwendungWert je kWh600 kWh im Jahr ergäben
Selbst verbraucht37,0 ct222 €
Eingespeist, Dachanlage bis 10 kWp7,7 ct46 €
Eingespeist, Steckersolargerät0 ct0 €

Damit ist klar, wo die Stellschraube sitzt. Eine Eigenverbrauchsquote von 40 auf 60 Prozent zu heben, bringt bei 600 Kilowattstunden rund 44 Euro im Jahr. Das ist mehr, als die komplette Vergütung je einbringen würde.

Drei Hebel wirken dabei zuverlässig:

  • Grundlast bedienen. Kühlschrank, Router, Heizungspumpe und Standby-Verbraucher ziehen zusammen dauerhaft 80 bis 150 Watt.
  • Verbrauch in die Mittagsstunden legen. Waschmaschine und Spülmaschine über die Zeitschaltuhr auf 12 bis 15 Uhr schieben.
  • Speicher prüfen. Ein Akku hebt die Quote auf 60 bis 80 Prozent, kostet aber 500 bis 1.500 Euro. Ob sich das rechnet, hängt an Verbrauchsprofil und Anschaffungspreis.

Wer den Überschuss technisch gar nicht erst entstehen lassen will, landet bei der Nulleinspeisung. Sie regelt die Erzeugung auf den aktuellen Verbrauch herunter und lohnt sich vor allem in Verbindung mit einem Speicher.

Anmelden musst du trotzdem

Ein verbreiteter Trugschluss lautet, ohne Vergütung entfalle auch die Anmeldung. Die Registrierung im Marktstammdatenregister hängt am Betrieb der Anlage und hat mit Geld nichts zu tun. Die Frist beträgt einen Monat nach Inbetriebnahme, nachzulesen im Artikel Balkonkraftwerk anmelden: Wie lange du Zeit hast.

Die frühere Doppelanmeldung ist dagegen Geschichte: Seit dem Solarpaket I vom 16. Mai 2024 entfällt die zusätzliche Meldung beim Netzbetreiber für Steckersolargeräte bis 800 Voltampere. Wer einen Speicher betreibt, klärt dessen Meldung am besten kurz mit dem Netzbetreiber ab.

Warum Dachanlagen anders behandelt werden

Wer die Diskussion um Einspeisevergütung verfolgt, stößt schnell auf Regeln, die für Steckersolargeräte gar keine Rolle spielen. Die Abgrenzung lohnt sich, weil sonst falsche Erwartungen entstehen.

Das Solarspitzengesetz vom 25. Februar 2025 hat für neue Anlagen zwei Punkte verändert: Für Stunden mit negativen Börsenstrompreisen entfällt die Vergütung, und Anlagen ohne Steuerungstechnik dürfen zunächst nur 60 Prozent ihrer Nennleistung einspeisen, bis eine Steuerbox eingebaut ist.

Beides betrifft Balkonkraftwerke nicht. § 9 EEG nimmt Steckersolargeräte mit bis zu 2 Kilowatt installierter Leistung und bis zu 800 Voltampere Wechselrichterleistung ausdrücklich von den Anforderungen an Fernsteuerbarkeit und Leistungsbegrenzung aus. Und wo keine Vergütung fließt, kann auch keine wegen negativer Preise entfallen.

RegelungDachanlage ab Februar 2025Steckersolargerät
Vergütung7,70 ct/kWh bei Überschusseinspeisungkeine
Negative BörsenpreiseVergütung entfällt in diesen Stundenohne Bedeutung
60-Prozent-Begrenzungbis zum Einbau der Steuerboxausgenommen nach § 9 EEG
Steuerbarkeitgefordertausgenommen bis 2 kW / 800 VA

Für dich heißt das: Die vereinfachte Behandlung von Steckersolargeräten ist ein Tausch. Du verzichtest auf die Vergütung und bist dafür von Anmeldeverfahren, Messkonzepten und Steuerungspflichten befreit.

Sonderfall: Balkonkraftwerk neben einer Dachanlage

Wer bereits eine vergütete Dachanlage betreibt und zusätzlich ein Steckersolargerät anschließt, sollte zwei Dinge auseinanderhalten.

Beide Anlagen werden getrennt im Marktstammdatenregister registriert. Das Steckersolargerät speist hinter dem Zähler über eine Steckdose ein und taucht in der Einspeisemessung der Dachanlage nicht auf. Der Vergütungsanspruch der Dachanlage bleibt davon unberührt.

Praktisch führt die Kombination allerdings dazu, dass der Balkonstrom zuerst den Eigenverbrauch deckt und die Dachanlage entsprechend mehr einspeist. Bei 7,70 Cent Vergütung gegenüber 37 Cent Ersparnis ist das finanziell trotzdem ein Gewinn. Wer sichergehen will, fragt vor der Inbetriebnahme kurz beim Netzbetreiber nach, weil dessen Abrechnungspraxis im Detail abweichen kann.

Fazit

Für den Überschuss eines Balkonkraftwerks fließt in der Praxis kein Geld. Rechtlich ist die unentgeltliche Abnahme vorgesehen, wirtschaftlich wäre eine Vergütung von rund 28 Euro im Jahr nach Abzug des Messentgelts kaum noch messbar, und der Verwaltungsaufwand käme obendrauf.

Die gute Nachricht steckt in der anderen Spalte der Rechnung: Jede Kilowattstunde, die im eigenen Haushalt bleibt, ist rund fünfmal so viel wert wie eine eingespeiste bei einer Dachanlage. Wer seinen Verbrauch in die Sonnenstunden schiebt oder einen Speicher ergänzt, holt aus derselben Anlage deutlich mehr heraus, als jede Vergütung je bringen könnte.

Häufige Fragen

Bekomme ich für mein Balkonkraftwerk eine Einspeisevergütung?

In der Praxis nicht. Steckersolargeräte werden nahezu ausnahmslos in der sogenannten unentgeltlichen Abnahme betrieben: Der Netzbetreiber nimmt den Überschuss ab, zahlt dafür aber nichts. Ein Vergütungsanspruch nach EEG ist rechtlich zwar denkbar, scheitert aber an den Voraussetzungen und an der Wirtschaftlichkeit.

Wie hoch wäre die Vergütung rechnerisch?

Für Anlagen bis 10 kWp mit Überschusseinspeisung liegt der anzulegende Wert bei Inbetriebnahme zwischen dem 1. August 2026 und dem 31. Januar 2027 bei 7,70 Cent je Kilowattstunde, bei Volleinspeisung bei 12,22 Cent. Ein typisches Balkonkraftwerk mit 360 Kilowattstunden Überschuss käme damit auf rund 28 Euro im Jahr.

Warum lohnt sich die Vergütung beim Balkonkraftwerk nicht?

Weil die Nebenkosten den Ertrag auffressen. Für eine Abrechnung braucht es einen Zweirichtungszähler, dessen Messentgelt bei einer modernen Messeinrichtung bis zu 25 Euro im Jahr beträgt. Von den rund 28 Euro Vergütung bleiben damit wenige Euro übrig, denen ein Einspeisevertrag und laufender Verwaltungsaufwand gegenüberstehen.

Was bedeutet unentgeltliche Abnahme?

Der Netzbetreiber nimmt deinen überschüssigen Strom ins Netz auf, ohne dafür zu zahlen. Diese Variante ist im EEG ausdrücklich vorgesehen und bei Steckersolargeräten der Regelfall. Für dich entfallen damit Einspeisevertrag, Abrechnung und alle steuerlichen Folgefragen.

Was ist eine Kilowattstunde Solarstrom für mich wert?

Selbst verbraucht ersetzt sie eine Kilowattstunde vom Versorger, bei 37 Cent Arbeitspreis also 37 Cent. Eingespeist bringt sie bei einem Steckersolargerät nichts. Der Unterschied ist der Grund, warum sich beim Balkonkraftwerk alles um den Eigenverbrauch dreht.

Ändert sich das mit der EEG-Reform?

Für Steckersolargeräte bleibt die Lage nach heutigem Stand unverändert: Sie sind von den Vergütungsregeln für neue Anlagen nicht betroffen und speisen weiterhin unentgeltlich ein. Änderungen bei Vergütungssätzen und Steuerbarkeit betreffen vor allem Dachanlagen.

Kann ich mein Balkonkraftwerk zusätzlich zu einer Dachanlage betreiben?

Technisch ja, rechtlich sind es zwei getrennte Anlagen mit eigener Registrierung im Marktstammdatenregister. Wichtig ist, dass der Vergütungsanspruch der Dachanlage unberührt bleibt: Das Steckersolargerät speist über eine Steckdose hinter dem Zähler ein und wird nicht mit vergütet. Bei Unklarheiten lohnt eine kurze Rückfrage beim Netzbetreiber, bevor du beide Anlagen parallel betreibst.

Muss der Netzbetreiber meinen Überschuss überhaupt abnehmen?

Ja. Die Abnahmepflicht des Netzbetreibers für Strom aus erneuerbaren Energien ist im EEG geregelt und gilt unabhängig davon, ob eine Vergütung gezahlt wird. Dein Strom bleibt also nie stehen, auch wenn kein Geld dafür fließt.

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