Balkonkraftwerk pro Zähler: Wie viele sind erlaubt?

Die 800 Voltampere gelten als Summe hinter deinem Zähler, nicht je Gerät. Wie viele Balkonkraftwerke damit zusammen erlaubt sind und was bei mehreren Zählpunkten gilt.

Balkonkraftwerk Veröffentlicht am 9 Min. Lesezeit

Ein Modul hängt am Geländer, die Sonne meint es gut, und schnell kommt der Gedanke: Warum nicht noch eins? Genau an dieser Stelle kursiert der hartnäckigste Irrtum rund um Balkonkraftwerke, nämlich dass jede Steckdose ihr eigenes 800-Watt-Kontingent mitbringe. Was tatsächlich zählt, ist eine einzige Größe.

Die 800 Voltampere hängen am Zähler, nicht am Gerät

Die Bundesnetzagentur formuliert es in ihren Hinweisen zu Balkon-Solaranlagen unmissverständlich: Die installierte Modulleistung der angeschlossenen Steckersolargeräte darf maximal 2.000 Watt betragen, die Wechselrichterleistung ist auf insgesamt 800 VA beschränkt. Das Wort insgesamt trägt hier die ganze Aussage.

Weiter heißt es dort, es könnten auch mehrere Steckersolargeräte zeitgleich oder zeitversetzt nach den Sonderregelungen des EEG angeschlossen werden, solange die maximalen Leistungswerte in der Summe nicht überschritten werden. Zusammengerechnet wird alles, was hinter derselben Entnahmestelle hängt, also hinter dem Zähler, über den du deinen Strom beziehst.

Damit ist die häufigste Frage schon beantwortet. Die Zahl der Balkonkraftwerke ist frei, ihre gemeinsame Leistung ist gedeckelt. Ein zweiter Wechselrichter verdoppelt dein Kontingent nicht, er teilt es.

Schema eines Hausanschlusses: drei Wechselrichter an verschiedenen Steckdosen und Phasen führen alle zum selben Zähler, darunter drei Rechenbeispiele mit Ampelbewertung, von denen zwei die Summe von 800 Voltampere einhalten und eines sie überschreitet.

Was ein Zählpunkt überhaupt ist

Im Alltag ist der Zählpunkt schlicht dein Stromzähler. Im Regelwerk heißt er Entnahmestelle oder Marktlokation und trägt eine elfstellige Marktlokationsnummer, die auf jeder Stromrechnung steht. Sie beschreibt die Stelle, an der Strom aus dem Netz in deinen Haushalt übergeht.

Alles, was hinter dieser Stelle einspeist, gehört zusammen. Das gilt unabhängig davon, wie verzweigt die Installation dahinter ist:

AufteilungÄndert das Kontingent?Grund
Zwei verschiedene SteckdosenNeinBeide hängen am selben Zähler
Zwei verschiedene StromkreiseNeinDie Sicherung trennt den Stromkreis, den Zählpunkt trennt sie nicht
Zwei verschiedene Phasen (L1, L2)NeinDer Zähler saldiert über alle Phasen
Balkon vorne und Terrasse hintenNeinDieselbe Wohnung, derselbe Zähler
Wohnung und Einliegerwohnung mit je eigenem ZählerJaZwei Entnahmestellen, zwei Kontingente
Gartenhaus mit eigenem ZählpunktJaEigene Marktlokation mit eigener Nummer

Die Grenze verläuft also am Zähler. Ein Unterzähler, den ein Vermieter zur internen Abrechnung setzt, schafft dagegen keinen neuen Zählpunkt: Er misst nur, was hinter der einen offiziellen Entnahmestelle passiert.

Zwei Geräte, eine Summe: Rechenbeispiele

Die Rechnung ist unspektakulär, entscheidend ist die Frage, welche Zahl auf dem Typenschild überhaupt zählt. Maßgeblich ist die Ausgangsleistung des Wechselrichters in Voltampere, nicht die Modulleistung in Wattpeak, und umgekehrt gilt für die Module die eigene Grenze von 2.000 Wattpeak.

AufbauWechselrichter zusammenModule zusammenZulässig
1× 800 VA, 2 Module à 450 Wp800 VA900 Wpja
2× 400 VA, je 2 Module à 450 Wp800 VA1.800 Wpja
2× 800 VA, je 2 Module à 450 Wp1.600 VA1.800 Wpnein, Wechselrichter
1× 800 VA, 5 Module à 450 Wp800 VA2.250 Wpnein, Module
1× 600 VA + 1× 200 VA800 VAje nach Bestückungja
4× 200 VA (Mikro-Wechselrichter)800 VAje nach Bestückungja

Der letzte Fall ist in der Praxis beliebter, als man denkt: Wer Module über Eck verteilt, an Ost- und Westseite oder in unterschiedlichen Winkeln, fährt mit mehreren kleinen Wechselrichtern oft besser als mit einem großen. Erlaubt ist das ohne Weiteres, solange die Summe steht. Welche Fallstricke beim Betrieb mehrerer Geräte technisch zu beachten sind, steht ausführlich im Ratgeber zum Parallelschalten von Wechselrichtern.

Warum die zweite Steckdose nichts bringt

Die Vorstellung, dass jede Steckdose ihre eigene Erlaubnis mitbringt, hat einen nachvollziehbaren Ursprung: Beim Anschluss geht es tatsächlich um Stromkreise und Leitungsquerschnitte, und dort ist die Aufteilung durchaus ein Thema. Für die Frage, wie viel du einspeisen darfst, spielt sie keine Rolle.

Der Grund liegt in der Blickrichtung der beiden Regelwerke. Die Anschlussfrage schaut auf die Leitung: Verträgt der Stromkreis die zusätzliche Einspeisung, ist die Sicherung passend dimensioniert, ist der Stecker geeignet? Die Genehmigungsfrage schaut auf das Netz: Wie viel Leistung kommt an dieser Entnahmestelle unangemeldet ins Verteilnetz? Für das Netz ist es gleichgültig, über welche der Steckdosen im Haushalt der Strom gekommen ist.

Genau deshalb hilft auch die Verteilung auf mehrere Phasen nicht weiter. Die Schieflastgrenze der VDE-AR-N 4105 liegt bei 4,6 kVA je Phase, und mit 800 VA bist du davon weit entfernt. Moderne Zähler saldieren ohnehin über alle drei Phasen, sie rechnen Einspeisung auf L1 also gegen Verbrauch auf L2 auf. Für die Steckdosenwahl gilt damit ein pragmatischer Maßstab: möglichst kurzer Weg zum Modul, möglichst ohne Verlängerung und Mehrfachstecker.

Mehrere Zähler im Haus: hier wird es interessant

Sobald ein zweiter, eigenständiger Zählpunkt im Spiel ist, beginnt eine neue Rechnung. Typische Fälle:

  • Einliegerwohnung mit eigenem Zähler: eigenes Kontingent von 800 VA, eigene Registrierung im Marktstammdatenregister
  • Mehrfamilienhaus: jede Partei hat ihren eigenen Zähler und damit ihre eigenen 800 VA, unabhängig von den Nachbarn
  • Gartenhaus oder Garage mit separater Marktlokation: eigener Zählpunkt, eigenes Kontingent
  • Gewerbeeinheit im selben Gebäude: eigener Zählpunkt, sofern getrennt abgerechnet wird

Der Allgemeinstrom eines Mehrfamilienhauses hat ebenfalls einen eigenen Zähler. Ein Steckersolargerät, das dort einspeist, senkt die Betriebskosten aller Parteien. Die Entscheidung darüber trifft in einer Wohnungseigentümergemeinschaft allerdings die Eigentümerversammlung, nicht eine einzelne Partei. Was Mieter für ihren eigenen Balkon durchsetzen können, ist im Ratgeber zum Balkonkraftwerk als Mieter zusammengefasst.

Zu unterscheiden ist das von einem bloßen Unterzähler. Wer im Keller einen zweiten Zähler zur internen Verbrauchserfassung hängen hat, ohne dass dieser eine eigene Marktlokationsnummer trägt, hat weiterhin genau einen Zählpunkt und genau ein Kontingent.

So meldest du mehrere Geräte an

Seit dem Solarpaket I vom 16. Mai 2024 entfällt die Anmeldung beim Netzbetreiber für Steckersolargeräte. Pflicht bleibt die Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur, für die seit April 2024 ein vereinfachtes Formular für steckerfertige Solaranlagen bereitsteht.

Bei mehreren Geräten hinter einem Zählpunkt gilt die Summenlogik auch hier:

  1. Erstes Gerät: normal registrieren, mit Modulleistung und Wechselrichterleistung dieses Geräts
  2. Zweites Gerät kommt dazu: den bestehenden Eintrag bearbeiten und die Werte auf die neue Summe anheben, also etwa von 400 auf 800 VA Wechselrichterleistung und von 900 auf 1.800 Wp Modulleistung
  3. Getrennte Zählpunkte: je Zählpunkt eine eigene Registrierung, jede mit ihrer eigenen Marktlokationsnummer

Der Weg über den bestehenden Eintrag ist der saubere, weil das Register die Anlage einer Entnahmestelle zuordnet. Zwei separate Einträge für denselben Zählpunkt führen später zu Rückfragen, wenn der Messstellenbetreiber die Daten abgleicht. Wie viel Zeit dir für die Meldung bleibt und was bei Versäumnis passiert, steht im Ratgeber zur Frist für die Anmeldung.

Was gilt, wenn du bewusst darüber hinausgehst

Über 800 VA hinaus zu gehen ist zulässig, es ist dann nur kein Steckersolargerät mehr. Die Anlage wird als reguläre Erzeugungsanlage behandelt, und damit greift der komplette Weg, den auch eine Dachanlage geht:

SchrittSteckersolargerät bis 800 VAAnlage über 800 VA
Anmeldung Netzbetreiberentfälltvor Inbetriebnahme nötig
Marktstammdatenregistervereinfachtes Formularvollständige Registrierung
AnschlussSteckdose, durch dich selbsteingetragener Elektrofachbetrieb, Festanschluss
InbetriebsetzungformlosProtokoll durch den Fachbetrieb
ZählerZweirichtungszähler wird getauschtZweirichtungszähler zwingend
Einspeisevergütungkeinemöglich, mit Vertrag und Messkonzept

Für die meisten Balkone rechnet sich dieser Weg schlecht, weil die Kosten für Elektrofachbetrieb und Messkonzept den Mehrertrag von ein paar hundert Kilowattstunden auffressen. Interessant wird er dort, wo ohnehin eine größere Fläche zur Verfügung steht, etwa auf einem Garagendach oder einem Flachdach.

Der Sonderfall: Balkonkraftwerk neben einer Dachanlage

Wer bereits eine Dachanlage betreibt und zusätzlich ein Steckersolargerät anschließen möchte, stellt sich zu Recht die Frage, ob beide zusammengerechnet werden. Für die Leistungsgrenzen des Steckersolargeräts bleibt es bei 800 VA und 2.000 Wp, die Dachanlage wird davon getrennt betrachtet.

Praktisch relevant sind zwei andere Punkte. Erstens muss der Netzbetreiber von der Dachanlage ohnehin wissen, und beide Anlagen gehören ins Marktstammdatenregister. Zweitens lohnt der Blick in den Einspeisevertrag: Wenn hinter demselben Zähler ein zweiter Erzeuger einspeist, dessen Strom nicht vergütet wird, kann das die Abrechnung der Dachanlage berühren. Was ein Steckersolargerät an Vergütung überhaupt einbringen könnte, ist im Ratgeber zur Einspeisevergütung fürs Balkonkraftwerk durchgerechnet. Wie die Anmeldung neben einer Dachanlage abläuft und was die Aufteilung am gemeinsamen Zähler kostet, steht unter Balkonkraftwerk bei bestehender PV-Anlage.

Lohnt sich das zweite Balkonkraftwerk überhaupt?

Wer die 800 VA bereits ausschöpft, gewinnt durch ein zweites Gerät keine zusätzliche Spitzenleistung. Der Ertrag lässt sich trotzdem steigern, und zwar über die Module. Bis 2.000 Wattpeak dürfen an den 800 VA hängen, was mehr als das Doppelte der Wechselrichterleistung ist.

Der Gewinn entsteht in den Randzeiten. Morgens und abends, im Winter und bei bedecktem Himmel liefern die Module nur einen Bruchteil ihrer Nennleistung. Mehr Modulfläche hebt genau diese Stunden an, während die Mittagsspitze weiterhin bei 800 Watt gekappt wird. Wer die Module dazu noch nach Osten und Westen aufteilt, verbreitert die Ertragskurve zusätzlich. Wie viel dabei über den Tag und übers Jahr zusammenkommt, zeigt der Ratgeber Wie viel Strom erzeugt ein Balkonkraftwerk.

Ein zweites Gerät ist damit vor allem dann sinnvoll, wenn du die Modulfläche erweitern willst und der vorhandene Wechselrichter keine weiteren Eingänge hat, oder wenn die Module so unterschiedlich ausgerichtet sind, dass ein gemeinsamer Wechselrichter sie schlecht bedienen kann. Beim Aufteilen ist die Summe einzuhalten: aus einem 800-VA-Gerät wird dann eher ein Paar mit 400 VA.

Häufige Fehler

  • Zweiter Wechselrichter ohne Drosselung: Zwei 800-VA-Geräte nebeneinander ergeben 1.600 VA. Wer diesen Weg gehen will, drosselt beide auf je 400 VA, sofern das Gerät das zulässt, und dokumentiert die Einstellung.
  • Drosselung nur per Software gedacht: Bei Wechselrichtern mit einstellbarer Leistung zählt für das vereinfachte Verfahren die höchste wählbare Stufe. Ein Gerät, das sich auf 1.200 W hochsetzen lässt, bleibt auch bei eingestellten 800 W ein Grenzfall.
  • Modulgrenze übersehen: Die 2.000 Wattpeak werden schneller erreicht, als viele denken. Vier moderne Module mit 500 Wp liegen bereits exakt auf der Grenze.
  • Stecker vergessen: Seit der Produktnorm DIN VDE V 0126-95, die am
    1. Dezember 2025 in Kraft getreten ist, hängt die zulässige Modulleistung an der Anschlussart. Am Haushaltsstecker sind 960 Wattpeak vorgesehen, die vollen 2.000 Wattpeak setzen eine Energiesteckvorrichtung voraus. Die Unterschiede stehen im Ratgeber Schuko oder Wieland.
  • Register nicht aktualisiert: Wer nachrüstet und den Eintrag im Marktstammdatenregister auf dem alten Stand lässt, hat eine Anlage gemeldet, die es so nicht mehr gibt.

Fazit

Die Antwort auf die Ausgangsfrage ist angenehm einfach: Pro Zähler sind so viele Balkonkraftwerke erlaubt, wie du unterbringen möchtest, solange sie zusammen 800 Voltampere Wechselrichterleistung und 2.000 Wattpeak Modulleistung einhalten. Die Bundesnetzagentur rechnet alles zusammen, was hinter derselben Entnahmestelle hängt.

Zwei Geräte mit je 400 VA sind damit der saubere Weg, wenn Module über Eck verteilt oder unterschiedlich ausgerichtet werden sollen. Ein zweites Gerät mit vollen 800 VA ist es nicht. Und wer wirklich mehr Leistung möchte, hat mit einem zweiten Zählpunkt oder dem Weg über eine reguläre Erzeugungsanlage zwei Optionen, die beide zulässig sind und beide mehr Aufwand bedeuten.

Vor dem Kauf des zweiten Sets lohnt deshalb ein Blick auf das Typenschild des ersten: Dort steht die Zahl, die dein verbleibendes Kontingent bestimmt.

Häufige Fragen

Wie viele Balkonkraftwerke darf ich pro Zähler betreiben?

So viele du möchtest, solange die Summe stimmt. Die Bundesnetzagentur begrenzt hinter einer Entnahmestelle die Wechselrichterleistung auf insgesamt 800 Voltampere und die Modulleistung auf insgesamt 2.000 Wattpeak. Zwei Geräte mit je 400 VA sind damit zulässig, zwei Geräte mit je 800 VA überschreiten die Grenze deutlich. Die Zahl der Geräte spielt für sich genommen keine Rolle.

Zählt die 800-Watt-Grenze pro Wechselrichter oder pro Zähler?

Pro Zähler. Die Bundesnetzagentur schreibt ausdrücklich, dass mehrere Steckersolargeräte zeitgleich oder zeitversetzt angeschlossen werden können, solange die maximalen Leistungswerte in der Summe eingehalten werden. Ein zweiter Wechselrichter verdoppelt dein Kontingent also nicht, er teilt es.

Darf ich ein zweites Balkonkraftwerk an einer anderen Steckdose betreiben?

Eine andere Steckdose ändert nichts an der Rechnung. Auch ein anderer Stromkreis, eine andere Phase oder eine andere Etage helfen nicht weiter, solange derselbe Zähler dahinter sitzt. Maßgeblich ist allein die Entnahmestelle, über die du deinen Strom beziehst.

Was gilt bei zwei Stromzählern im Haus?

Zwei getrennte Zählpunkte sind zwei getrennte Kontingente. Hat die Einliegerwohnung einen eigenen Zähler mit eigener Marktlokationsnummer, darf dort ein weiteres Steckersolargerät mit bis zu 800 VA laufen. Beide Anlagen werden getrennt im Marktstammdatenregister registriert, jede unter ihrem eigenen Zählpunkt.

Muss ich mehrere Balkonkraftwerke einzeln anmelden?

Im Marktstammdatenregister zählt die Summe hinter dem Zählpunkt. Praktisch registrierst du die Anlage mit der gesamten Modul- und Wechselrichterleistung. Kommt später ein zweites Gerät dazu, aktualisierst du den bestehenden Eintrag auf die neuen Summenwerte, statt eine zweite Anlage anzulegen. Eine Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt seit dem 16. Mai 2024.

Was passiert, wenn ich zusammen über 800 VA komme?

Dann verlässt du die Sonderregeln für Steckersolargeräte. Die Anlage gilt als reguläre Erzeugungsanlage: Anmeldung beim Netzbetreiber vor Inbetriebnahme, Anschluss durch einen eingetragenen Elektrofachbetrieb, Inbetriebsetzungsprotokoll und Zweirichtungszähler. Verboten ist das nicht, es ist nur ein anderer und deutlich aufwendigerer Weg.

Sollte ich zwei Wechselrichter auf verschiedene Phasen legen?

Bei zusammen 800 VA ist das technisch bedeutungslos. Die Schieflastgrenze der VDE-AR-N 4105 liegt bei 4,6 kVA je Phase, davon bist du mit 800 VA weit entfernt. Moderne Zähler saldieren ohnehin über alle drei Phasen. Nimm die Steckdose, die am kürzesten zum Modul liegt.

Gilt die Grenze auch, wenn ich schon eine Dachanlage habe?

Die Dachanlage und das Steckersolargerät werden getrennt betrachtet, für das Steckersolargerät bleiben die 800 VA und 2.000 Wp bestehen. Wichtig ist die Meldung: Beide Anlagen stehen im Marktstammdatenregister, und der Netzbetreiber muss von der Dachanlage ohnehin wissen. Bei einer bestehenden Einspeisevergütung lohnt der Blick in den Vertrag, bevor ein zweiter Erzeuger hinter denselben Zähler kommt.

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